Hausordnung
1. Allgemeine Bestimmungen
Mit dem Betreten und dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten erkennt der/die Besucher:in die nachfolgenden Bestimmungen der Hausordnung als rechtlich verbindlich an. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Kino-Gebäude, inklusive Zugangsbereiche und gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Kino das Recht vor, ein Hausverbot zu erteilen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.
2. Zutritt und Aufenthalt
- Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, das Datum, die Uhrzeit sowie die Sitzplatznummer sind verbindlich.
- Gäste ohne gültige Eintrittskarte sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
- Der Aufenthalt betriebsfremder Personen in Vorführräumen oder betrieblichen Nebenräumen ist untersagt.
3. Jugendschutz & FSK-Bestimmungen
- Das Kino ist gesetzlich verpflichtet, die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) einzuhalten.
- Eine Umgehung der FSK-Bestimmungen durch das Einverständnis oder die Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht möglich.
- Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein gültiges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen.
4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen
- Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen im gesamten Gebäude sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
- Das Mitschneiden von Bild und Ton während einer Vorführung ist strafbar (§106 UrhG).
- Das Kino ist verpflichtet, jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen und behält sich Schadensersatzansprüche vor.
5. Mitbringen von Speisen, Getränken & Gegenständen
- Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
- Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen und die Mitnahme eigener Speisen zu vermeiden, kann das Kino Taschenkontrollen durchführen. Gäste, die sich einer Kontrolle verweigern, können vom Eintritt ausgeschlossen werden.
- Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
- Sperrige Gegenstände (z. B. Koffer, große Rucksäcke, Motorradhelme) dürfen nicht in die Kinosäle mitgenommen werden.
6. Sicherheit & Verhalten im Gebäude
- Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot.
- Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
- Das Nutzen von Skateboards, Inlineskates oder Tretrollern ist im Gebäude nicht erlaubt.
- Tiere (z. B. Hunde) sind in den Kinosälen nicht gestattet.
7. Haftung & Wertgegenstände
- Das Kino übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände, Garderobe oder persönliche Gegenstände.
- Fundsachen sind an der Theaterleitung abzugeben.
8. Verhalten unter Alkohol- und Drogeneinfluss
- Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln stehen, werden des Gebäudes verwiesen.
- Gleiches gilt für Personen, die im Kino (übermäßig) Alkohol oder Drogen konsumieren.
- In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
9. Schäden & Störungen des Betriebsablaufs
- Mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung des Gebäudes oder Inventars führt zu einem Hausverbot und möglichen Schadensersatzansprüchen.
- Bedrohung, Gefährdung oder Verletzung anderer Personen sowie Störungen des Betriebsablaufs werden nicht toleriert und führen zu einem Ausschluss.
10. Werbung, Verkauf & künstlerische Darbietungen
- Das Verteilen oder Verkaufen von Flyern, Werbeartikeln oder anderen Gegenständen ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
- Betteln, Hausieren oder künstlerische Auftritte sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.
11. Anweisungen des Kinopersonals
- Zur Wahrung eines störungsfreien Betriebsablaufs ist den Anweisungen des Kinopersonals jederzeit Folge zu leisten.