Hausordnung

1. Allgemeine Bestimmungen

Mit dem Betreten und dem Aufenthalt in den Räumlichkeiten erkennt der/die Besucher:in die nachfolgenden Bestimmungen der Hausordnung als rechtlich verbindlich an. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Kino-Gebäude, inklusive Zugangsbereiche und gegebenenfalls dazugehörige Außenanlagen.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Kino das Recht vor, ein Hausverbot zu erteilen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

2. Zutritt und Aufenthalt

  • Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, das Datum, die Uhrzeit sowie die Sitzplatznummer sind verbindlich.
  • Gäste ohne gültige Eintrittskarte sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 100 € verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  • Der Aufenthalt betriebsfremder Personen in Vorführräumen oder betrieblichen Nebenräumen ist untersagt.

3. Jugendschutz & FSK-Bestimmungen

  • Das Kino ist gesetzlich verpflichtet, die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) einzuhalten.
  • Eine Umgehung der FSK-Bestimmungen durch das Einverständnis oder die Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht möglich.
  • Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein gültiges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen.

4. Foto-, Film- und Tonaufnahmen

  • Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen im gesamten Gebäude sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
  • Das Mitschneiden von Bild und Ton während einer Vorführung ist strafbar (§106 UrhG).
  • Das Kino ist verpflichtet, jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen und behält sich Schadensersatzansprüche vor.

5. Mitbringen von Speisen, Getränken & Gegenständen

  • Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
  • Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen und die Mitnahme eigener Speisen zu vermeiden, kann das Kino Taschenkontrollen durchführen. Gäste, die sich einer Kontrolle verweigern, können vom Eintritt ausgeschlossen werden.
  • Das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  • Sperrige Gegenstände (z. B. Koffer, große Rucksäcke, Motorradhelme) dürfen nicht in die Kinosäle mitgenommen werden.

6. Sicherheit & Verhalten im Gebäude

  • Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot.
  • Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
  • Das Nutzen von Skateboards, Inlineskates oder Tretrollern ist im Gebäude nicht erlaubt.
  • Tiere (z. B. Hunde) sind in den Kinosälen nicht gestattet.

7. Haftung & Wertgegenstände

  • Das Kino übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände, Garderobe oder persönliche Gegenstände.
  • Fundsachen sind an der Theaterleitung abzugeben.

8. Verhalten unter Alkohol- und Drogeneinfluss

  • Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln stehen, werden des Gebäudes verwiesen.
  • Gleiches gilt für Personen, die im Kino (übermäßig) Alkohol oder Drogen konsumieren.
  • In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

9. Schäden & Störungen des Betriebsablaufs

  • Mutwillige Beschädigung oder Verunreinigung des Gebäudes oder Inventars führt zu einem Hausverbot und möglichen Schadensersatzansprüchen.
  • Bedrohung, Gefährdung oder Verletzung anderer Personen sowie Störungen des Betriebsablaufs werden nicht toleriert und führen zu einem Ausschluss.

10. Werbung, Verkauf & künstlerische Darbietungen

  • Das Verteilen oder Verkaufen von Flyern, Werbeartikeln oder anderen Gegenständen ist ohne Genehmigung nicht gestattet.
  • Betteln, Hausieren oder künstlerische Auftritte sind ohne vorherige Genehmigung untersagt.

11. Anweisungen des Kinopersonals

  • Zur Wahrung eines störungsfreien Betriebsablaufs ist den Anweisungen des Kinopersonals jederzeit Folge zu leisten.